Schutzhund

Der Schutzhundsport oder auch VPG (Vielseitigkeits Prüfung für Gebrauchshunde) untergliedert sich in drei Sektionen, Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsam) und Schutzdienst. Der Schutzhundsport stellt nicht nur höchste Anforderungen an den Hund und seinen Ausbilder sondern gerade auch an dessen Verantwortungsbewußtsein.

Abteilung "A" – Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchssinns Gegenstände finden. Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (SchH I-III oder VPG 1-3, FH 1 und FH 2).

Abteilung "B" – Unterordnung (Gehorsam)
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu Stufe III immer anspruchsvoller. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundeführer und Hund. Es wird Konzentrationsfähigkeit, Lernvermögen, Intelligenz aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

Abteilung "C" – Schutzdienst
Im Schutzdienst hat der Hund einen sogenannten Helfer (gespielter Angreifer) unter anderem zu stellen, dessen Flucht zu verhindern, seine Angriffe abzuwehren sowie seinen Hundeführer zu sichern, während dieser den Helfer durchsucht und abführt. Hier gehört es mit zur Ausbildung, daß es der Hund lernt, in bestimmten Situationen auf Kommando energisch und fest zuzubeißen und ebenso den Biß auf Kommando sofort zu lösen. Bei der Ausbildung werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.