Ein Wort zur Hundesteuer
Ist die Hundesteuer noch zeitgemäß, ich meine nein.
Denn die Hundesteuer stammt aus einer Verordnung im Jahre 1809 und wurde nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 zählt die Hundesteuer in die Kategorie der „Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis“. Die Landesgesetze verpflichten also die Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer. Hiervon sind jedoch nur Baden-Württemberg, das Saarland, Bremen, Hamburg und Berlin betroffen. Allen anderen Bundesländern ist es freigestellt, eine Hundesteuer zu erheben.
In anderen europäischen Ländern wird die Hundesteuer noch in Österreich, Schweiz erhoben, in den Niederlanden kann eine Kommune eine Hundesteuer erheben und in Luxemburg besteht eine Verpflichtung zur Erhebung.
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