Ist die Hundesteuer noch zeitgemäß, ich meine nein.
Denn die Hundesteuer stammt aus einer Verordnung im Jahre 1809 und wurde nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 zählt die Hundesteuer in die Kategorie der „Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis“. Die Landesgesetze verpflichten also die Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer. Hiervon sind jedoch nur Baden-Württemberg, das Saarland, Bremen, Hamburg und Berlin betroffen. Allen anderen Bundesländern ist es freigestellt, eine Hundesteuer zu erheben.
In anderen europäischen Ländern wird die Hundesteuer noch in Österreich, Schweiz erhoben, in den Niederlanden kann eine Kommune eine Hundesteuer erheben und in Luxemburg besteht eine Verpflichtung zur Erhebung.
In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr. Frankreich hat die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, England im Frühjahr 1990 (in beiden Ländern gibt es weitaus mehr Hunde als in Deutschland). In Schweden wurde sie 1995 abgeschafft. In den folgenden Jahren wurde die Hundesteuer auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien abgeschafft.
Hier eine Aussage der Gewerkschaft IG-Bau
"Wenn eine alte Frau, zusammen mit Ihrem bedauernswerten Mischlingsfindling, den Sie aus Mitleid vom Tierheim holte um auch Ihrer Vereinsamung entgegen zu wirken, ihre kleine Rente verspeist, so setzt sich der Fiskus ungeniert mit zu Tisch und hält auch noch groß die Hand auf"
Im großen und ganzen stopfen die Kommunen nur ihre Haushaltslöcher mit der Hundesteuer, deshalb ist sie in den einzelnen Gemeinden auch so unterschiedlich.
Also wehrt Euch, Ihr über 5 Millionen Hundebesitzer. Denn auch Ihr seid Wähler!